Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse
Die Höhe der Kostenerstattung beträgt gemäß gesetzlicher Bestimmungen 80 Prozent des Kassentarifs. Das bedeutet, jenes Tarifes, den die Kasse einer Vertragshebamme für dieselbe Leistung bezahlt.
Die Höhe der Kostenerstattung beträgt gemäß gesetzlicher Bestimmungen 80 Prozent des Kassentarifs. Das bedeutet, jenes Tarifes, den die Kasse einer Vertragshebamme für dieselbe Leistung bezahlt.